Fassung vom 27.12.2023

 

§1 Präambel

§1.1 Grundsätze
(1) Oberste Grundsätze des Virtualracing e.V. und Aller, die dessen Angebote nutzen oder an der Bereitstellung dieser Angebote beteiligt sind, sind die Gedanken der sportlichen Fairness, des wertschätzenden Miteinander und ein Klima, das den Schutz der persönlichen Integrität achtet und frei von Diskriminierung, sexueller Belästigung sowie Mobbing ist.
(2) Das Allgemeine Reglement, sowie die daran anknüpfenden serienspezifischen Reglements folgen diesen Grundsätzen, sind sowohl für die Funktionsträger als auch für die Fahrer bindend und verfolgen das Ziel, einen angemessenen und transparenten Rahmen für einen sportlich fairen Wettkampf auf der Rennstrecke zu bilden.

§1.2 Salvatorische Klausel
(1) Basis für die komplette Durchführung der Rennserien und Events sowie aller Entscheidungen im Rahmen dieser Veranstaltungen, sind ausschließlich dieses „ Allgemeine Reglement“ und, wenn vorhanden, das jeweilige serienspezifische Reglement in der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Fassung.  
(2) Sollte deren Wortlaut im Einzelfall nicht geeignet sein, eine Situation oder Entscheidung herbeizuführen, die dem Grundsatz der sportlichen Fairness entspricht, so kann in diesem Falle mit hinreichender Begründung eine vom Reglementswortlaut abweichende Entscheidung getroffen werden.
(3) Tritt dieser Fall ein, so sollen die verantwortlichen Funktionsträger den Reglementswortlaut anschließend so präzisieren, ändern oder ergänzen, dass er für alle folgenden Veranstaltungen allgemeine Gültigkeit erlangt.

§1.3 Autorität der Rennleitung
(1) Erweist es sich im Einzelfall als notwendig, so kann die Rennleitung während des laufenden Rennevents vom Reglement abweichende, für alle Teilnehmer bindende Entscheidungen zu Gunsten und zu Lasten der Teilnehmer treffen.
(2) Es muss sichergestellt sein, dass alle adressierten Teilnehmer die entsprechende Information erhalten können.

 

§2 Teilnahmevoraussetzungen

§2.1 Teilnehmer

§2.1.1 Beitrag
(1) Jeder Fahrer, der an einem Event oder einer Serie teilnehmen möchte, muss mindestens den Kostenbeitrag pro Kalenderhalbjahr entrichten.
(2) Der Beitrag wird vor dem ersten Wertungsrennen einer Serie oder dem Event, an dem der Fahrer teilnehmen möchte und zugelassen ist, fällig. Der Beitrag ist also zunächst keine Voraussetzung zur Zulassung oder Anmeldung zu einer Serie/einem Event. Auch Fahrer auf der Warteliste einer Serie müssen diesen nicht zahlen, bis sie ins Feld der aktiven Fahrer aufgenommen sind.
(3) Der gezahlte Beitrag berechtigt zur Nutzung aller kostenpflichtigen Angebote des Virtual Racing e. V. innerhalb des Beitragszeitraums, sofern die Zulassungsvoraussetzungen des jeweiligen Angebots im Übrigen erfüllt sind. Er berechtigt nicht zu Forderungen, die Rennserie durchzuführen, die der Teilnehmer wünscht. Die Beitragszahlung garantiert nicht die Zulassung zu einer Serie/einem Event.
(4) Der Beitrag ist nicht rückerstattbar.

§2.1.2 Fahrernamen
(1) Die Anmeldung zu einem Event oder zu einer Rennserie muss mit dem realen Namen oder an einen realen Namen angelehnten Pseudonym erfolgen.
(2) Die Serienleitung, gegebenenfalls Rennleitung entscheidet ohne Einspruchsmöglichkeit, ob ein Name bzw. ein Pseudonym zulässig ist.
(3) Ein Name oder ein Pseudonym, welches einmal zur Teilnahme an einem Rennen oder einer Serie akzeptiert wurde, kann nur unter besonderen Umständen (Hochzeit, Namensänderung u.ä.) mit Einverständnis der Serienleitung geändert werden.

 

§2.2 Technische Voraussetzungen

§2.2.1 Hardware
(1) Jeder Teilnehmer muss über Hardware verfügen, die geeignet ist, im Zusammenspiel mit entsprechenden Einstellungen der Simulation auch bei vollem Starterfeld eine flüssige Bilddarstellung zu gewährleisten.
(2) Als Maßstab gilt der jeweils aktuelle Entwicklungsstand der Simulation inklusive Patches und eventueller Mods/Erweiterungen, wenn diese für die Durchführung des Events/der Rennserie von der Serienleitung/Rennleitung vorgeschrieben wurden.

§2.2.2 Software und Einstellungen
(1) Jeder Fahrer muss den simulationseigenen, gegebenenfalls den von der Serienleitung/Rennleitung vorgeschrieben Kommunikationskanal aktiviert haben. Dieser ist während der gesamten Veranstaltung aktiviert zu halten, um Anweisungen der Rennleitung erhalten zu können.
(2) Verpasst ein Fahrer für ihn wichtige Informationen aufgrund eines nicht aktivierten vorgeschriebenen Kommunikationskanals, sind Sanktionen möglich.
(3) Es wird empfohlen, für Serien mit Livestream einen aktuellen Teamspeak-Client installiert und zur Benutzung eingerichtet zu haben, um eventuelle Siegerinterviews geben zu können.

§2.2.3 Verbindung zum Server
(1) Jeder Fahrer muss über eine stabile, ausreichend schnelle Internetanbindung verfügen.
(2) Jeder Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Verbindung zum Server keine hohen Latenzen oder Latenzschwankungen aufweist und er andere Fahrer nicht durch Verbindungsprobleme wie z.B. "Warpen" gefährdet oder behindert.
(3) Erweist sich die Verbindung eines Teilnehmers zum Server während einer laufenden VR-Veranstaltung als nicht ausreichend stabil, so kann der Teilnehmer zum Verlassen des Servers aufgefordert werden. Kommt der Teilnehmer der Aufforderung nicht nach, wird er aktiv vom Server entfernt; in diesem Fall sind weitere Sanktionen möglich.
(4) Stellt ein Fahrer während des Fahrens selbst fest, dass er Verbindungsprobleme hat, hat er die Ideallinie sofort zu verlassen, bis die Verbindung wieder in Ordnung ist. Setzt ein Fahrer trotz wissentlicher Verbindungsprobleme und daraus folgender Behinderung seiner Gegner das Rennen fort, so kann eine nachträgliche Strafe bis hin zur Disqualifikation ausgesprochen werden.

 

§3 Verhalten

§3.1 Allgemeines Verhalten
(1) Eine freundliche, zuvorkommende und höfliche Umgangsform wird jederzeit vorausgesetzt. Dies schließt neben den Fahrern auch Funktionsträger und neben der Kommunikation auch das Verhalten auf und neben der Strecke ein.
(2) Obszöne, diskriminierende, aggressive verbale Ausdrücke jedweder Form und Güte werden an keiner Stelle, weder in der Kommunikation während eines Rennens noch im Forum als auch in der externen Kommunikation (sofern die VR davon Kenntnis erlangt), toleriert. Mögliche Konsequenzen reichen vom Ausschluss aus dem Event bis zu Ausschluss von allen Angeboten der VirtualRacing eV.
(3) Fahrerische Aktionen, deren erkennbares Ziel es ist, einem Mitstreiter bewusst Schaden zuzufügen, werden zu keiner Zeit toleriert. Diese Regelung betrifft den Fahrbetrieb im Rahmen aller VR-Angebote (auch Trainingsangebote!) zu jeder Zeit. Auch hier ist bei Zuwiderhandlung Strafe vom Ausschluss aus dem Event bis zu Ausschluss von allen Angeboten der VirtualRacing eV. möglich.
(4) Ein Regelverstoß anderer Fahrer rechtfertigt nie eigene Regelverstöße.

§3.2 Verhalten auf dem Server

§3.2.1 Beitritt zum Rennen
(1) Die Rennleitung legt fest, in welcher/welchen Session(s) einer Veranstaltung der Server betreten oder verlassen werden darf.
(2) Wenn notwendig tragen die Fahrer Sorge, das richtige Fahrzeug auszuwählen. Die Fahrer betreten den Server mit einem Fahrerprofil, das dem Profil im VR-Portal entspricht. Dort müssen die jeweiligen Sim-Daten (Name, ID etc.) hinterlegt sein. Ist der Name nicht korrekt, wird der Fahrer darauf hingewiesen und er kann nach Korrektur erneut den Server betreten.
(3) Ein Neustart des Servers wegen zu spät kommender Fahrer oder das Warten auf Fahrer ist ausgeschlossen. Fahrer, die zu spät kommen, verlieren ihre Startberechtigung für das jeweilige Rennen. Der genaue Zeitplan einer Veranstaltung wird im serienspezifischen Reglement festgelegt.

§3.2.2 Kommunikation
(1) Das Chatten über den von der Rennleitung festgelegten Kommunikationskanal nach §2.2.2 (1) ist Fahrern nur während der Trainingssession, und dort nur in notwendigen Fällen, sowie im Rahmen einer Fahrerbesprechung erlaubt. Darüber hinaus ist Chatten während laufender Sessions grundsätzlich vollkommen untersagt, es sei denn, die Rennleitung gibt eine ausdrückliche Chatfreigabe, z.B. am Sessionende.
(2) Ab dem Qualifying ist das Wechseln in einen fremden Kommunikationskanal ohne Zustimmung verboten.
(3) Wenn die Rennleitung/Serienleitung ausdrücklich einen Kommunikationskanal für allgemeine Unterhaltung zwischen den Fahrern bereitstellt, ist dort das Sprechen jederzeit erlaubt.

§3.2.3 Streaming von aktiven Fahrern
(1) Generell ist das Streamen aus der Fahrersicht erlaubt. Es gilt der §2.2.3 und §3.1 (2).
(2) Wird §2.2.3 nicht sichergestellt, muss der Stream gestoppt werden. Erhält die VR Beschwerden oder wird auf den Stream aufmerksam gemacht und es liegen Verstöße nach §3.1 (2) vor, werden Strafen bis hin zum Liga/VR Ausschluss ausgesprochen. 
(3) Eine Aufnahme der Fahrerbesprechung und des Kommunikationskanals nach §3.2.2 (3) ist untersagt.

§3.2.4 Verhalten gegenüber Funktionsträgern
(1) Direkten Anweisungen durch die Rennleitung während einer Veranstaltung ist unmittelbar Folge zu leisten, auch wenn Einwände bestehen. Bewusste Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen von Funktionsträgern führen zum sofortigen Ausschluss aus der Liga.
(2) Es besteht nach Ende der Veranstaltung die Möglichkeit, gegen diese Anweisungen Beschwerde nach § 4.4 (2) einzulegen.

 

§3.3 Verhalten auf der Strecke

§3.3.1 Definitionen
(1) Behinderung, strafbare Behinderung: Eine Behinderung findet statt, wenn ein Fahrer Zeit und/oder Positionen aufgrund von Handlungen eines anderen Fahrers verliert. Eine strafbare Behinderung im Sinne dieses Reglements liegt dann vor, wenn diese Handlungen zwar ohne Berührung, aber auf regelwidrige Art und Weise ausgeführt werden.
(2) Kontakt, strafbarer Kontakt: Die Serienleitung kann im serienspezifischen Reglement Regelungen dazu treffen, ob und inwieweit strafloser Kontakt in der jeweiligen Rennserie erlaubt ist. Ein strafbarer Kontakt liegt aber immer vor, wenn die Berührung zweier Fahrzeuge durch ein regelwidriges Verhalten mindestens eines der beteiligten Fahrer verursacht wird und unmittelbar ein Verlust von Zeit und/oder Positionen des geschädigten Fahrers oder eine Beschädigung des Fahrzeugs des geschädigten Fahrers mit Veränderung des Fahrverhaltens resultiert.
(3) Unfall, Rennunfall: Als Unfall wird ein Vorfall bezeichnet, bei dem es durch strafbare Behinderung oder strafbaren Kontakt infolge regelwidrigen Verhaltens eines Fahrers zum unmittelbaren Verlust der Kontrolle mindestens eines beteiligten Fahrers über sein Fahrzeug kommt. Im Gegensatz dazu kann bei einem Rennunfall der Kontrollverlust nicht auf ein regelwidriges Verhalten eines der beteiligte Fahrer zurückgeführt werden.
(4) Fahrfehler: Ein Fahrfehler im Sinne dieses Reglements ist ein Vorgang, bei dem durch eine fehlerhafte Bedienung ein vom Fahrer weder erwünschter noch erwarteter Fahrzustand des Fahrzeugs eintritt.
(5) Nachteil: Die Folgen einer strafbaren Behinderung, eines strafbaren Kontaktes oder eines Fahrfehlers inform des Verlustes von Zeit, einer oder mehrerer Position(en) und/oder Beschädigungen am Fahrzeug mit Auswirkung auf das Rennen eines Geschädigten werden als „Nachteil“ zusammengefasst.

§3.3.2 Strecke, Streckenbegrenzung
(1) Als Strecke wird der Bereich definiert, dessen Nutzung in der jeweiligen Simulation zu einer gültigen Runde führt. Die Streckenbegrenzung, synonym „Tracklimit“, entspricht damit den Linien, die die Strecke links und rechts virtuell begrenzen und deren Überschreitung zu einer ungültigen Runde führt.
(2) Wenn Satz (1) nicht zur Anwendung kommen, gilt: Die Strecke wird grundsätzlich durch die (in der Regel weißen) Streckenbegrenzungslinien definiert. Diese gelten als Bestandteil der Strecke. Curbs sowie weitere Anbauten, welche meist in zweiter Reihe hinter den Curbs gesetzt sind, gelten jedoch nicht als Strecke. Es müssen sich zu jeder Zeit mindestens zwei Reifen innerhalb bzw. auf der Strecke befinden. Ein Reifen befindet sich auf der Strecke, solange noch ein Teil des Reifens mit der Streckenbegrenzungslinie in Kontakt ist.
(3) Die Serienleitung kann durch Anweisung oder durch Anwendung technischer Mittel für die Serie, die Rennleitung für einzelne Strecken und/oder für Streckenabschnitte andere Streckenbegrenzungen festlegen sowie deren Einhaltung bzw. die Einhaltung der Streckenbegrenzung nach Satz (2) kontrollieren. Wird die Streckenbegrenzung während der Trainingsphase vor einem Event verändert, muss das vorher durch die Rennleitung auf geeignete Weise angekündigt werden.
(4) Das Verlassen der Strecke zur Erlangung eines Vorteils ist verboten.

§3.3.3 Rennvorbereitung und Streckenkenntnis
(1) Ein Fahrer darf nur an Rennen teilnehmen, wenn er im Umgang mit Fahrzeug und Strecke eine ausreichende Sicherheit hat. Dies beinhaltet in besonderem Maße die Fahrzeugkontrolle im Verkehr und auch abseits der Ideallinie.
(2) Die Renn- oder Serienleitung kann Bedingungen für die Teilnahme an Wertungsrennen festlegen, wie z.B. eine Mindestrundenzeit oder die Teilnahme an Sichtungsrennen.
(3) Jeder Rennteilnehmer muss in der Lage sein, die ihn umgebende Rennsituation bestmöglich zu erfassen. Dazu ist er angehalten, ihm zur Verfügung stehende technische Hilfsmittel wie (gegebenenfalls virtuelle) Rückspiegel, Spotter- oder Radar-Apps u.ä. einzusetzen. Die Nicht-Benutzung dieser Hilfsmittel schützt nicht vor Bestrafung!
(4) Fahrer, die in den Trainingssessions durch mangelnde Fahrzeugkontrolle, Streckenkenntnis oder Übersicht im Verkehr auffallen und dadurch den Rennverlauf negativ beeinflussen könnten, können von der Rennleitung zum Verlassen des Servers aufgefordert oder bei Nichtbeachten nach vorherigem Hinweis vom Server entfernt sowie von Rennen oder auch der ganzen Rennserie ausgeschlossen werden.

§3.3.4 Verhalten im direkten Zweikampf
(1) Prinzipiell darf der Versuch eines Überholmanövers nur dann und nur so eingeleitet werden, dass der Angegriffene physikalisch noch in der Lage ist, durch Korrektur seiner Linie und/oder seines Verhaltens darauf zu reagieren. Der Angreifer muss in der Lage sein, den Versuch des Überholmanövers ohne von ihm verursachten Nachteil für den Angegriffenen durchzuführen. Diese Voraussetzungen sind regelmäßig z.B. dann nicht gegeben, wenn der Angegriffene seine Kurvenfahrt schon eingeleitet hat, bevor der Angreifer eine Überlappung herstellen konnte.
(2) Sind die Voraussetzungen nach Satz (1) gegeben, ist der Angegriffene verpflichtet, seine Linie und/oder sein Verhalten so anzupassen, dass von ihm kein Nachteil für den Angreifer verursacht wird.
(3) Sobald eine Überlappung zwischen zwei Fahrzeugen gegeben ist, muss die eigene Spur gehalten werden. Das bedeutet, dass die Einfahrt in eine Kurve nur in angepasstem Tempo erfolgen darf und dem anderen Fahrer, solange eine Überlappung vorliegt, eine Wagenbreite Platz innerhalb der Tracklimits gelassen werden muss. Verboten ist das Abdrängen des Konkurrenten von seiner Linie. Auch dem Fahrzeug auf einer Kurven-Innenbahn muss genügend Raum innerhalb der Tracklimits gelassen werden, sobald und solange eine Überlappung vorliegt.
(4) In einem Zweikampf ist es dem Angegriffenen einmal erlaubt, die Spur zu wechseln, allerdings nie als direkte Reaktion auf ein Ausscheren des Hintermanns (Blocken). Ein Wechsel in oder kurz vor der Bremszone auf die Ideallinie ist verboten, ebenso wie vollständig oder teilweise in die Linie des Angreifenden zu ziehen, sobald der sich eindeutig für eine Fahrbahnseite für seinen Überholversuch entschieden hat. Erlaubt ist eine Anpassung der eigenen Linie für die folgende Kurvenfahrt; allerdings ist dem Fahrzeug auf der Außenbahn mindestens eine Fahrzeugbreite Platz bis zur Streckenbegrenzungslinie zu lassen. Ist der Abstand nach hinten groß genug, sodass eine Behinderung des Verfolgers ausgeschlossen ist, kann auf einer Geraden vor der Bremszone auch mehrfach gewechselt werden, um etwa Windschatten zu mindern oder die Reifen bei abtrocknender Strecke auf der nassen Seite zu kühlen.
(5) Jeder Fahrer hat die Bremspunkte und das Tempo so zu wählen, dass er das Auffahren auf den Vordermann jederzeit verhindern kann. In der Startphase ist besondere Vorsicht geboten, da sich überraschend frühe Bremspunkte ergeben können. Die Nutzung nicht vorhersehbarer Bremspunkte ohne Notwendigkeit ist strikt zu unterlassen. Ein bewusstes Auflaufenlassen des Hintermanns führt zur Schuldumkehr.

3.3.5 Verhalten beim Überrunden
(1) Der überrundende Fahrer trägt die Verantwortung für ein sauberes Überholmanöver. Im Zweifel ist die Überrundung abzubrechen.
(2) Der zu überrundende Fahrer hat den Überrundenden ungehindert passieren zu lassen. Dazu muss er die Rennlinie freigeben und das Fahrtempo verringern, sobald der Überrundende den Abstand auf unter eine halbe Sekunde reduzieren konnte.
(3) Plötzliches Verzögern außerhalb der üblichen Bremszonen oder Nichtbeschleunigen aus Kurven heraus ist verboten, wenn nicht vorher die Rennlinie freigegeben wurde.

§3.3.6 Verlassen der Fahrbahn/Wiederaufnahme der Fahrt nach Kontrollverlust
(1) Wer die Strecke aus beliebigem Grund verlässt, muss beim Wiederauffahren sicherstellen, dass kein anderer Fahrer einen Nachteil erleidet.
(2) Wer nach Kontrollverlust über sein Fahrzeug aus beliebigem Grunde auf der Fahrbahn zum Stehen kommt, muss vor Wiederaufnahme der Fahrt sicherstellen, dass kein anderer Fahrer einen Nachteil erleidet.
(3) Die Sätze (1) und (2) gelten so lange, bis die betroffenen Fahrer wieder Renngeschwindigkeit erreicht haben.
(4) Die betreffenden Fahrer sind verpflichtet, ihr Auto konsequent zum Stehen zu bringen und so lange stehen zu bleiben, bis sie sich unter Anwendung aller geeigneter Mittel vergewissert haben, dass ein Wiederauffahren bzw. die Ausrichtung des Fahrzeuges auf die/auf der Strecke ohne Nachteil für andere Fahrzeuge möglich ist.
(5) Das Stehenbleiben aus anderen Gründen als nach Satz (2) oder auch ein nicht durch die Rennsituation bedingtes Reduzieren der Geschwindigkeit ist während der Rennsession verboten.
(6) Auf das Stehenbleiben nach Verlassen der Strecke kann verzichtet werden, wenn der betreffende Fahrer durch Überblick auf die ihn umgebende Rennsituation sicherstellen kann, dass kein anderer Fahrer einen Nachteil erleidet, oder wenn durch das Stehenbleiben selbst eine Gefährdung anderer Fahrer resultiert.
(7) §3.3.7 Verhalten unter gelber Flagge/hinter einem Unfall gilt unabhängig von diesen Regelungen weiter.

§3.3.7 Verhalten unter gelber Flagge/hinter einem Unfall
(1) Nähert sich der Fahrer einer aus dem Cockpit sichtbaren Unfallstelle oder einem gelbbeschränkten Bereich, so ist die Geschwindigkeit überprüfbar zu reduzieren und der Situation anzupassen.
(2) Positionskämpfe sind abzubrechen, Überholvorgänge sind nicht zulässig. Kommt es zu einem Platzierungswechsel ist dieser unmittelbar und vor Wiederaufnahme des Renntempos wieder rückgängig zu machen. In unübersichtlichen Situationen entscheidet die REKO gegebenen Falls nach Protest, ob ein regelwidriger Platzierungswechsel stattgefunden hat. Sie wird dabei besonders die Einhaltung von Satz (1) in Betracht ziehen.

§3.3.8 Boxenein- und Ausfahrt
(1) Bei der Boxenausfahrt ist ein Be- oder Überfahren der Boxenbegrenzungslinien jederzeit gänzlich untersagt.
(2) Das Be- oder Überfahren der Boxeneinfahrtlinie - wenn vorhanden - bedarf einer streckenspezifischen Regelung durch die Rennleitung. Wird eine solche Regelung nicht getroffen, ist sowohl das Überfahren als auch die Einbeziehung in die Rennlinie erlaubt.

§3.3.9 Verhalten während der Qualifikation 
(1) Fahrer, die sich auf einer Auslaufrunde („InLap“) oder einer Einführungsrunde („OutLap“) befinden, sind verpflichtet, die Rennlinie zu verlassen und das Fahrtempo zu reduzieren, sobald sich ein Fahrzeug auf einer - auch vermutlich - gezeiteten Runde nähert. Jede Behinderung ist zu vermeiden.
(2) Als gezeitete Runde gilt jede Runde eines Fahrers, die durch Überfahren der Start-Ziel-Linie mit dem erkennbaren Ziel, eine für die Qualifikation des Fahrers relevante Rundenzeit zu erfahren, begonnen wird. Sobald dieses Ziel nach billigem Ermessen nicht mehr erreicht werden kann, gilt der Versuch nicht mehr als gezeitete Runde und für den Fahrer gilt Satz (1) dieses Paragraphen.
(3) Überholmanöver zwischen Fahrzeugen, die sich auf einer gezeitete Runde befinden, sind nur erlaubt, wenn der Überholende sicherstellen kann, dass kein Nachteil für den Überholten entsteht.
(4) Überholmanöver zwischen Fahrzeugen, die sich auf der OutLap befinden, sind nur erlaubt, wenn der auf der Strecke vorne Befindliche durch Freimachen der Linie und reduzierte Geschwindigkeit zum Überholen auffordert.

§3.3.10 ESC-Verbot und Gebot
(1) Während der Qualifikation darf nur innerhalb der eigenen Box das Fahrzeug verlassen oder resettet werden (durch ESC-Taste oder alternative Befehlsbelegung). Eine Wiederaufnahme der Qualifikation ist nach Verlassen oder Resetten des Fahrzeugs außerhalb der eigenen Box in jedem Fall ausgeschlossen.
(2) Sollte man in der Qualifikation auf der Strecke so zum Stehen kommen, dass ein rasches Platz machen nicht mehr möglich ist und dadurch eine Behinderung des nachfolgenden Verkehrs eintritt, so ist die ESC-Taste zwingend zu benutzen.
(3) Im Rennen gilt Satz (2) nur, wenn wenn eine eigenständige Wiederaufnahme des Rennens nicht mehr möglich ist.
(4) Ob nach einem Reset des Fahrzeugs in die Box während des Rennens das Rennen wieder aufgenommen werden darf, muss die Serien- bzw. Rennleitung festlegen. Erfolgt eine solche Festlegung nicht, darf der betreffende Fahrer das Rennen wieder aufnehmen.

 

§4 Proteste

§4.1 Proteste gegen Mitstreiter
(1) Kommt es während der Veranstaltungen zu Situationen, in denen ein aktiver Fahrer der Ansicht ist, dass ihm durch einen anderen Fahrer schuldhaft ein Nachteil zugefügt wurde, so kann er Protest einreichen.
(2) Unbeteiligte Beobachter einer beliebigen Situation sind nicht berechtigt, Protest einzureichen.
(3) Der Protest muss auf dem von der Serienleitung/Rennleitung vorgeschriebenen Weg, in der vorgeschriebenen Zeit und in der vorgeschriebenen Form eingereicht werden.
(4) Es sind alle geforderten Angaben zu tätigen. Es dürfen nur die geforderten Angaben getätigt werden.
(5) Proteste, die den Kriterien nach Satz (3) und (4) nicht genügen, werden nicht bearbeitet.

§4.2 Rücknahme/Veröffentlichung eines Protestes
(1) Innerhalb der Protestfrist kann ein Protest durch den Ersteller zurückgezogen werden. Er wird dann nicht bearbeitet und es wird keine Beurteilung veröffentlicht.
(2) Proteste werden erst nach dem Ende der Protestfrist im REKO-Bereich des Forums zur Bearbeitung veröffentlicht.

§4.3 Protestwürdige und nicht protestwürdige Situationen
(1) Als protestwürdige Situationen werden im Wesentlichen solche definiert, in denen der Protestgegner die strittige Situation durch sein Handeln entweder vorsätzlich zum Zwecke des eigenen Vorteils herbeiführt, oder die für ihn absehbaren Folgen seines Handelns zumindest billigend in Kauf nimmt.
(2) Ebenfalls als protestwürdig werden Situationen eingestuft, die durch offensichtlich mangelnde Übersicht über das umliegende Renngeschehen hervorgerufen werden.
(3) Als ausdrücklich nicht protestwürdig werden Fahrfehler nach §3.3.1 Satz (4) angesehen, deren Folgen durch den Fahrer erkennbar nicht vorsätzlich oder billigend in Kauf nehmend verursacht werden.

§4.4 Proteste gegen Entscheidungen von Funktionsträgern
(1) Entscheidungen von Funktionsträgern, die diese im Rahmen ihrer Aufgaben nach §6 treffen, sind endgültig und nicht anfechtbar.
(2) Beschwerden an und über Funktionsträger sind unter Beachtung von §3.1 jederzeit möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Abhilfe hinsichtlich des Beschwerdegrundes.

 

§5 Strafen

§5.1 Aussprache von Strafen
(1) Die Rennkommission sichtet Sichtungsbereiche entsprechend Vorgaben der Serienleitung nach §6.4.1 Satz (1) und Proteste nach §4.1 Satz (1), bewertet Vorfälle nach §3.3.1 Sätze (1),(2),(3) und verhängt bei Feststellung von Fehlverhalten eines Fahrers Strafen.
(2) Strafen werden in geeigneter Form im Forum bekannt gegeben.

§5.2 Grundlagen der Bewertung
(1) Die Bewertung von Vorfällen durch die wertenden REKO-Mitglieder erfolgt nach der Formel:

(Fehlerpunkte x Strafstufe) - Bonus = Strafhöhe

§5.2.1 Fehlerpunkte 
(1) Fehlerpunkte werden nach subjektiver Beurteilung der REKO-Mitglieder ausgesprochen und beschreiben ein virtuelles Maß an Fehleinschätzung der Rennsituation bzw. des durch den Verursacher eines Nachteils eingegangenen Risikos.
(2) Fehlerpunkte dienen als Multiplikator der Strafstufe und führen dazu, dass Vorfälle mit ähnlichen Folgen unterschiedlich bewertet werden können.
(3) Fehlerpunkte (außer „kein Fehler“) können von der Serienleitung/Rennleitung gleich „1“ gesetzt werden und verlieren damit jede Bedeutung für die Strafhöhe.
(4) Jeder einzelne REKO ist in seiner Entscheidung über die Höhe der Fehlerpunkte keinerlei Rechenschaft pflichtig, weder innerhalb der REKO, noch gegenüber dem Bestraften oder der Allgemeinheit.

Kommentar: Beispiel für eine mögliche Implementierung von Fehlerpunkten

0 FlP: kein Fehler/Fahrfehler nach §3.3.1 (4)
2 FlP: geringfügiger Fehler
4 FlP: deutlicher Fehler
6 FlP: schwerer Fehler


§5.2.2 Strafstufen
(1) Die Strafstufe orientiert sich am Nachteil, der durch ein fehlerhaftes Verhalten verursacht wurde.

SSt 0: kein Nachteil
SSt 1: Behinderung/Blechschaden
SSt 2: ein Platz Verlust für einen Geschädigten
SSt 3: mehrere Plätze Verlust für einen Geschädigten/Platzverluste für mehrere Geschädigte

(2) Die Strafstufen müssen durch die Serienleitung/Rennleitung in konkrete Strafkategorien umgesetzt werden. Mögliche Strafkategorien sind:

-Strafpunkte/Strafpunktbereiche
-Zeitstrafen/Zeitstrafenbereiche
-Aktionsstrafen wie: Durchfahrtstrafen, Stopp&Go-Strafen, Qualifikationssperren u.a.

sowie Kombinationen aus diesen Kategorien.

(3) Alle Strafstufen außer SSt 0 können auf Anweisung der Serienleitung/Rennleitung den gleichen Wert erhalten. Dann spielt die Höhe des Schadens keine Rolle für die Strafhöhe.
(4) Für regelwidriges Verhalten, welches sich nicht in einem konkreten Nachteil für einen oder mehrere Geschädigte bemessen lässt, gilt in der Regel Strafstufe 2, wenn von Serienleitung/Rennleitung nichts anderes festgelegt wurde. Die REKO entscheidet unter Beachtung des Strafenkatalogs.

§5.2.3 Bonus
(1) Für besondere Umstände in der Entstehung oder im Nachgang eines strafbaren Vorfalls können REKO-Mitglieder Boni aussprechen. Zu solchen Umständen können beispielhaft gehören: besonders unübersichtliche Rennsituationen, Versuche des Verursachers, Nachteile abzuwenden oder zu minimieren u.a.
(2) Ein Bonus wird in derselben Strafkategorie ausgesprochen, die auch für die Strafstufen festgelegt wurde.
(3) Ein Bonus kann maximal so hoch sein, wie das Produkt aus Fehlerpunkten x Strafstufe.
(4) Die Serienleitung/Rennleitung kann die Benutzung von Boni ausschließen.

§5.2.4 Strafhöhe
(1) Die Ermittlung der Strafhöhe erfolgt durch Division der Summe der Wertungen der in die Wertung aufgenommen REKO-Mitglieder durch deren Anzahl. Wertungen von REKO-Mitgliedern, deren Wertung nach §6.4.1 Satz (5) nicht berücksichtigt wurde, dürfen weder in der Summe der Bewertungen noch in der Anzahl der wertenden REKO-Mitglieder einbezogen werden.
(2) Ausgesprochen wird die Strafe, die dem Mittelwert aller gültigen Strafforderungen am nächsten kommt. Kommt es in der Berechnung zu nicht anwendbaren Zwischenwerten, so wird nach mathematischen Regeln auf- oder abgerundet.

 

Anhang zum §5: Strafenkatalog
Der Strafenkatalog dient den REKOs als Orientierung. Er hat nicht den Rang und die Stringenz einer Regel. Jeder Einzelfall kann und muss anhand aller Umstände entschieden werden. Der Strafekatalog gibt insbesondere Hinweise zur Bewertung solcher Situationen, die anhand §5.2.2 Strafstufen nicht eindeutig entschieden werden können.

Allgemeines
Das absichtliche Ausnutzen von fehlerhaften Mechaniken in der Simulation, um sich selbst einen unfairen Vorteil zu verschaffen oder anderen Fahrern Schaden zuzufügen, wird mit der höchsten Strafstufe (SSt 3) geahndet. Wiederholung führt zur Disqualifikation vom Rennen bzw. in besonders schweren Fällen zum Ligaausschluss.

Das Nutzen von Drittsoftware, die grundlegende Spielmechaniken beeinflusst oder verändert (Cheaten) führt zum sofortigen Ausschluss aus allen Ligen des Virtual Racing e.V..

Verstoß gegen Umgangsformen (§3.1)
- während des Rennens: SSt 3
- außerhalb des Rennens z.B. im TS, Chat oder Forum: Entscheidung der Rennleitung

Verstoß gegen das Chatverbot (§3.2.2)
- bei einmaligen Verstoß: SSt 1
- bei mehrmaligem Verstoß: SSt 3

Verlassen der Strecke (§3.3.2)
- Verlassen der Strecke durch Fahrfehler ohne Vorteil: SSt 0
- Verlassen der Strecke durch Fahrfehler, aber mit Vorteil Zeitgewinn: SSt 1
- Mehrfaches Verlassen der Strecke an der selben Stelle, jeweils mit Vorteil Zeitgewinn: SSt 2
- Systematisches Verlassen der Strecke bei der Mehrzahl der sich bietenden Gelegenheiten: SSt 3
- Abkürzen ganzer Streckenabschnitte: SSt 2 bis Disqualifikation
- Verlassen der Strecke mit Platzgewinn: SSt 3

Alle Strafen können vermieden werden, wenn der Zeit- oder Platzgewinn unmittelbar bei erster Gelegenheit, aber unter Beachtung der Rennsituation rückgängig gemacht wird.
Die Vermeidung eines Zeitverlustes durch Verlassen der Strecke wird mit einem Zeitgewinn gleichgesetzt.
Die Rennleitung kann streckenspezifische oder auf bestimmten Strecken kurvenspezifische Regeln und Sanktionen für toleriertes oder strafwürdiges Verlassen der Strecke („Cutting“) festlegen und kontrollieren. Diese Regelungen muss die Rennleitung vor dem Rennen in geeigneter, nachvollziehbar Form bekannt geben.

Überrundungen (§3.3.5)
- Vom überrundenden Fahrer ausgelöster strafbarer Nachteil für den Überrundeten: Anwendung von §3.3.4 und §5.2.2, wobei der Tausch der Positionen auf der Strecke wie ein Positionsgewinn/-verlust bewertet wird.
- Unvorhersehbares Verhalten des zu überrundenden Fahrers zum Nachteil des Überrundenden: SSt 2 bis SSt 3
- Kurzzeitige Behinderung des zu Überrundenden mit Nachteil für den Überrundenden infolge einer Fehleinschätzung der Rennsituation: SSt 0 bis SSt 1
- Behinderung des zu Überrundenden mit Nachteil für den Überrundenden über mehrere Kurven/Streckenabschnitte infolge einer Fehleinschätzung der Rennsituation: SSt 2 bis SSt 3
- Durch den zu Überrundenden zu verantwortende Behinderung mit Unfallfolge: SSt 3
- Höchststrafe und weitere Maßnahmen der Rennleitung bei nachweislich bewusstem Blockieren

Direkter Zweikampf (§3.3.4)
- Bewertung nach §5

Verlassen der Fahrbahn/Wiederaufnahme der Fahrt nach Kontrollverlust (§3.3.6)
- Bewertung nach §5

Verhalten unter gelber Flagge/hinter einem Unfall (§3.3.7)
- Verstöße: SSt 2 zuzüglich aller durch Überholen (evtl. vorübergehend) gewonnener Punkte

Boxen Ein- und Ausfahrt (§3.3.8)
- Beachtung von §3.3.8 (2)
- Be- und Überfahren der Boxenlinie ohne Unfall: SSt 1
- Be- und Überfahren der Boxenlinie mit Behinderung eines anderen Fahrers, aber ohne Unfall: SSt 2
- Be- und Überfahren der Boxenlinie mit Unfallfolge: SSt 3

Behindern anderer Fahrer während der Qualifikation (§3.3.9)
- Wenn der Geschädigte nur genau die eine Qualifikationsrunde verliert, in der die Behinderung stattfand: SSt 1
- Wenn der Geschädigte mehrere Qualifikationsrunden verliert, z.B. weil er die Box aufsuchen muss, um sein Auto zu reparieren oder wenn durch die Behinderung auch die folgende Runde beeinträchtigt wird: SSt 2
- Wenn der Geschädigte die Qualifikation nicht fortsetzen kann: SSt 3
- Disqualifikation für das Event und weitere Entscheidungen der Rennleitung bei Vorsatz

ESC-Verbot/-Gebot (§3.3.10)
- Verstoß gegen ESC-Verbot: SSt 2 und Qualifikationsverbot für das kommende Rennen
- Bei wiederholtem Verstoss in der selben Qualifikationssession: SSt 3 und Qualifikationsverbot für das kommende Rennen
- Im letzten Rennen einer Saison bei Verstoß gegen das ESC-Verbot: SSt 3
- Wenn ein Fahrer durch Verstoß gegen ESC-Gebot behindert wird: SSt 2 bis SSt 3

 

§6 Bereichsleitung, Rennleitung, Leitung der Rennkommission, Rennkommission

§6.1 Bereichsleiter
(1) Bereichsleiter werden von der Mitgliederversammlung des VirtualRacing e.V. (im Weiteren kurz „Verein“) bestimmt.
(2) Gegenüber dem Verein haben die Bereichsleiter die Aufgabe, die Interessen des Vereins in ihrem jeweiligen Bereich, der in der Regel definiert wird durch die Benutzung einer spezifischen Simulation für die Durchführung von Rennserien und Events, durchzusetzen.
(3) Zum Zwecke der Durchsetzung von Interessen des Vereins und/oder des Bereiches sind Bereichsleiter gegenüber Rennleitungen und Rennkommissionen weisungsberechtigt.
(4) Auf eigene Initiative oder auf Bitten von Rennleitung(en) und/oder Leiter(n) der Rennkommission können Bereichsleiter z.B. beratend, vermittelnd oder streitschlichtend tätig werden.

§6.2 Serienleitung 
(1) Die Serienleitung besteht aus einem oder mehreren Serienadminstrator(en).
(2) Potenzielle Serienadministratoren melden sich auf eigenen Wunsch zur Durchführung einer Rennserie beim zuständigen Bereichsleiter an, der denjenigen/diejenigen für die Durchführung der gewünschten Serie ermächtigt oder die Durchführung untersagt im Falle, dass das Projekt den Interessen des Vereins und/oder des Bereiches zuwiderläuft. Der Bereichsleiter kann wiederum Administratoren für eine Rennserie anwerben, aber nicht bestimmen.
(3) Die Aufgabe der Serienleitung besteht in der konzeptionellen, inhaltlichen und technischen Organisation und Durchführung der jeweiligen Rennserie.
(4) Die Serienleitung kann zusätzlich zu diesem „Allgemeinen Reglement“ ein serienspezifisches Reglement erstellen. Sie ist letztverantwortlich für die Einhaltung der Regelungen dieses „Allgemeinen Reglements“, des serienspezifischen Reglements sowie serien- oder eventspezifischer Regelungen, die z.B. in einem Briefing, einer Eventankündigung oder in anderer verbindlicher Form im Forum veröffentlich wurden.
(5) Die Serienleitung bestätigt eine Rennleitung.
(6) Die Serienleitung kann eine Rennkommission installieren.
(7) Die Serienleitung kann einen Rennkommissar bestimmen.

§6.3 Rennleitung
(1) Die Rennleitung besteht aus einem oder mehreren Administrator(en).
(2) Die Rennleitung ist verantwortlich für die technische und organisatorische Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der einzelnen Events einer Serie. Dabei setzt sie die Vorgaben der Serienleitung um. Die Letztverantwortung der Serienleitung bleibt davon unberührt.
(3) Bei Einzelevents außerhalb einer Rennserie, unabhängig von der Anzahl/der Fahrzeugklassen/der Rennformate der Rennen des Events, übernimmt die Rennleitung alle Aufgaben der Serienleitung.

§6.4 Rennkommission
(1) Wenn eine Rennkommission (im Folgenden „REKO“) berufen wurde, bestimmen die Mitglieder der Rennkommission gemeinsam mit der Serienleitung in formeller Form durch Wahl oder in informeller Form einen Leiter der Rennkommission.
(2) Aufgabe des Leiters der Rennkommission ist die Organisation und Strukturierung der Arbeit der Rennkommission. Die konkrete Durchführung dieser Organisation und Strukturierung obliegt ausschließlich ihm.
(3) Wurde ein Rennkommissar bestimmt, so übernimmt dieser formell gleichzeitig die Aufgaben des Leiters der Rennkommission.
(4) Eine Rennkommission kann von der Serienleitung entweder als AfterRace-REKO oder als Live-REKO eingerichtet werden.
(5) Die REKO setzt sich aus mindestens 2 Mitgliedern und dem Leiter der REKO zusammen. Die REKO kann nach den Vorgaben der Rennleitung vergrößert werden.
(6) Die Mitglieder der REKO verpflichten sich, Vergehen entsprechend dieses „Allgemeinen Reglements“, gegebenenfalls des serienspezifischen Reglements, gegebenenfalls entsprechend weiterer Reglungen und Anweisungen der Serienleitung, die z.B. in einem Briefing, einer Eventankündigung oder in anderer verbindlicher Form im Forum veröffentlich wurden, zu bewerten. Bei strafwürdigen Vergehen, die nicht von dem/den Reglement(s) abgedeckt sind, kann die REKO frei entscheiden, jedoch ist zu beachten, dass die Strafen angemessen sind und im Einklang mit dem „Geist des Reglements“ nach §1.1 stehen. Sollte die REKO von dem/den Reglement(s) abweichen, so hat dies einstimmig und mit Begründung zu geschehen.
(7) REKO-Mitglieder dürfen sich nicht in eigener Sache oder zu Vorfällen äußern, bei denen Teammitglieder, auch eines weiteren/anderen Subteams eines größeren Hauptteams, beteiligt waren. Im Rahmen einer Erstsichtung ist eine Nennung der beteiligten Fahrer, des Ortes und der Zeit eines Vorfalles gestattet. Nur für eindeutig sachliche Fehler (mathematische Fehler, reglementswidrige Zuweisung der Strafstufe) darf durch beteiligte REKO-Mitglieder der REKO-Leiter um Korrektur gebeten werden, so lange der „Bericht der Rennleitung“ nicht veröffentlicht ist.

§6.4.1 AfterRace-REKO
(1) Die AfterRace-REKO sichtet nach dem Event anhand aufgezeichneter Replays Sichtungsbereiche entsprechend Vorgaben der Serienleitung. Sichtungsbereiche können sein: bestimmte Eventabschnitte wie z.B. die Qualifikation, Rennphasen wie z.B. die Einführungsrunde und der Start, aber auch Streckenabschnitte wie bestimmte kritische Kurven oder die Boxenein- und -ausfahrt. Die Vorgabe für die Sichtungsbereiche ist im serienspezifischen Reglement oder/und im Ankündigungsthread zu einem Event von der Serienleitung verbindlich festzulegen. Es können auch keine Sichtungsbereiche festgelegt werden. In dem Falle erfolgt keine automatische Sichtung.
(2) Die AfterRace-REKO wird außerhalb der festgelegten Sichtungsbereiche ausschließlich aufgrund von Protesten tätig. Diese haben fristgerecht (frühestens am Tag nach dem Rennen ab 08:00 Uhr bis 40 Stunden danach) und formgerecht entsprechend den Festlegungen der Serienleitung einzugehen. Die REKO muss alle Vorfälle, die im Rahmen dieser Sichtung bemerkt wurden, beurteilen.
(3) Grundsätzlich sind 3 Bewertung je Vorfall und Protest als Grundlage für einen REKO Bericht nötig. Im Ausnahmefall genügen 2 Bewertungen, wenn beide wertenden REKO Mitglieder den gleichen Verursacher eines Vergehens feststellen und die vorgeschlagene Strafe um nicht mehr als eine Stufe abweicht. Ausgesprochen wird in beiden Konstellationen die Strafe, die dem Mittelwert aller gültigen Strafforderungen am nächsten kommt.
(4) Kann Satz (3) nach §6.4 Satz (7) nicht gewährleistet werden, ist die Serienleitung berechtigt und verpflichtet, externe Rennkommissionen zunächst des selben Bereiches, im Zweifel VR-weit, um Beurteilung zu bitten.
(5) Der Leiter der REKO oder ein von ihm beauftragtes REKO-Mitglied verfasst einen Bericht über alle Sichtungen. Es obliegt dem REKO Leiter, Beurteilungen aus der Wertung zu nehmen, die nicht entsprechend des Strafenkatalogs vergeben wurden. Der Bericht wird im Forenbereich der Rennserie als "Bericht der Rennleitung" von der Rennleitung oder "REKO-Bericht" vom Leiter der REKO veröffentlicht. 
(6) Die Letztverantwortung für die Regel-Konformität des veröffentlichten Berichtes liegt bei der Rennleitung. Diese ist befugt, den Bericht zur erneuten Bearbeitung an die REKO zurück zu weisen, sowie Streichungen und/oder Ergänzungen vorzunehmen, wenn bei der Erstellung des Berichtes diese „Allgemeine Reglement“ verletzt wurde.

§6.4.2 Live-REKO
(1) Die Live-REKO beurteilt während des laufenden Events anhand technischer Hilfsmittel Sichtungsbereiche entsprechend §6.4.1 oder auch ganze Rennen, sowie gegebenenfalls Proteste, die nach dem zu bewertenden Vorfall auf durch die Serienleitung vorgeschriebenem Weg, in von der Serienleitung vorgeschriebener Form und innerhalb eines von der Serienleitung vorgeschriebenen Zeitraumes eingehen, wenn die Abgabe von Protesten während des Events vorgesehen ist.
(2) Berechtigt zur Einreichung von Protesten während des laufenden Events, so diese vorgesehen sind, ist die Teamleitung des Teams, dass sich geschädigt fühlt, oder ein von dieser Teamleitung beauftragtes Mitglied des Teams. Ist die Abgabe von Protesten erst nach dem Rennen erlaubt, darf nur der betroffene Fahrer selbst protestieren. Urteile, die auf Proteste nicht berechtigter Personen ergehen, erlangen nie Gültigkeit. Die REKO kann jedoch für diese Urteile und eventuell vollzogen Strafen nicht verantwortlich gemacht werden. Sobald die Rennleitung Kenntnis von der Ungültigkeit eines Urteils erlangt, wird sie die Folgen absolvierter Strafen durch Korrektur des Rennergebnisses, wenn und soweit möglich, rückgängig machen. Die Person, die unberechtigt Protest eingelegt hat, wird nach willkürlicher Entscheidung des Bereichsleiters bestraft.
(3) Die Entscheidungen der Live-REKO erfolgen in einem von der Serienleitung/Rennleitung vor dem Event im serienspezifischen Reglement oder in der Eventankündigung festgelegten Zeitraum. Die pauschale Festlegung „so schnell wie möglich“ ist statthaft.
(4) Die Umsetzung der Entscheidungen der Live-REKO muss in einem von der Serienleitung/Rennleitung vor dem Event im serienspezifischen Reglement oder in der Eventankündigung festgelegten Zeitraum erfolgen. Dieser Zeitraum kann auch von der Simulation selbst bestimmt werden.
(5) Vorfälle, welche in einem von der Serienleitung im Vorhinein festgelegten Zeitraum vor dem Ablauf des Rennens, soweit dies durch das serienspezifische Reglement nach §6.4.2 (2) zulässig ist, bzw. der durch die Rennleitung definierten Protestfrist nach dem Event formgerecht protestiert werden, werden anschließend an das Event von der Live-ReKo gesichtet und das Ergebnis der Beurteilung, welche im Rahmen der im Rennen angewendeten Strafen liegen muss, auf das Rennergebnis aufgerechnet.

§6.4.3 Mischformen
(1) Mischformen zwischen Rennkommissar, AfterRace-REKO und Live-REKO sind zulässig.

§6.4.4 Sichtungen außerhalb von Sichtungsbereichen und Protesten
(1) Sämtliche Vorfälle, die der Serienleitung auf eine beliebige Art bekannt werden, können zur Sichtung an die REKO verwiesen werden, wenn der Verdacht besteht, dass ein Ausschluss von allen Angeboten des Vereins als Strafe in Frage kommt. Dazu zählen z.B. Beschwerden in Foren, Aussagen in Interviews, Ausschnitte aus dem Stream.
(2) Eine gezielte Suche nach Vorfällen bestimmter Fahrer ist nur bei begründetem Verdacht auf schwere Vergehen und nur auf Anweisung der Serienleitung, Rennleitung oder des Bereichsleiters erlaubt.

§6.4.5 Rechtsmittel
(1)
 Es gibt kein Rechtsmittel gegen Entscheidungen der REKO. Die Berichte der REKO sind von den Fahrern anzuerkennen und dienen nicht als Grundlage für Diskussionen im Forum. Jedoch hat jeder Fahrer die Möglichkeit, die Bewertungen und Begründungen der verschiedenen REKO Mitglieder zu verlangen. Die Bewertungen der REKO Mitglieder werden in diesem Fall anonymisiert zur Verfügung gestellt. Die Kontaktaufnahme erfolgt per PN an den REKO Leiter. Die REKO und/oder die Rennleitung kann den Bericht auch nach Veröffentlichung - bis zum nachfolgenden Rennen - abändern.
(2) Die Serienleitung kann abweichende Entscheidungen zu Satz (1) dieses Paragraphen treffen, welche im serienspezifischen Reglement schriftlich fixiert und mindestens für eine Saison der entsprechenden Rennserie gültig bleiben müssen. Werden durch die Serienleitung Einsprüche gegen Entscheidungen der REKO zugelassen, so müssen an selber Stelle auch Regelungen zu Form, Fristen und Bearbeitung dieser Einsprüche getroffen werden.

§6.5 Sonstiges
(1) Alle Funktionen des §6 können vollständig oder teilweise in Personalunion durchgeführt werden.
(2) Der Nachweis einer besonderen Qualifikation zur Ausübung der in §6 beschriebenen Funktionen ist nicht notwendig.
(3) Die Ausübung der in §6 beschriebenen Funktionen erfolgt ausschließlich auf eigenen Wunsch. Daher gibt es keine über dieses Reglement hinausgehende Hierarchie hinsichtlich Weisungen, Ermächtigungen, Entlassungen. Jeder Funktionsträger untersteht und unterstellt sich diesem Reglement. Im Falle schwerwiegender Verstöße gegen dieses Reglement können Bereichsleiter und Serienleitung Funktionsträger ausschließen.

 

§7 Cardesign

§7.1 Pflicht zur Einreichung eines Cardesigns
(1) Für alle Events und Serien, die mit Simulationen durchgeführt werden, die das kostenlose Erstellen von eigenen Cardesigns erlauben, gilt eine Pflicht zur Einreichung eines personalisierten Skins. Die Rennleitung kann davon absehen, ein eigenes Cardesign zu verlangen oder selbst Skins zur Verfügung stellen.
(2) Das Cardesign soll sich an der im Motorsport üblichen Gestaltung von Rennwagen orientieren.
(3) Die Rennleitung/Serienleitung legt fest, welche Elemente das Cardesign enthalten muss, wie zum Beispiel den Namen und die Startnummer.
(4) Verboten sind Designs mit sexualisierten Darstellungen sowie Werbung für (auch imaginäre) Waffen, Alkoholika, Drogen, Nikotinprodukte und -verdampfer.

§7.2 Pflicht zur Beachtung von Urheberrechten
(1) Der Fahrer erklärt mit dem Upload eines Cardesigns für ein spezifisches Angebot des Virtual Racing e. V., dass er selbst die Rechte zur Nutzung des Cardesigns im Rahmen dieses spezifischen Angebots des Virtual Racing e.V. besitzt und dass dem Virtual Racing e. V. durch den/die Rechteinhaber am Cardesign eine Verteilung und Veröffentlichung im Rahmen dieses spezifischen Angebots gestattet wird.
(2) Der Virtualracing e.V. hat das Recht, Designs ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
(3) Nicht vom Ersteller ermächtigte Teilnehmer erwerben mit dem Bezug der Skins keinerlei Rechte für die Benutzung auf dem eigenen Fahrzeug.

 

 

 

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