GTC Reglement

Es gilt zusätzlich zu den Bestimmungen dieses Reglements das Allgemeine Reglement der VR. Darüberhinausgehende Regelungen oder Regeländerungen werden von der Ligaleitung im Forum im Thread zur Saison bekanntgegeben.

Stand: 30.07.2023

 

§ 1 Teilnahme

§ 1.1 Anmeldung

§ 1.1.1 Für die Teilnahme an der Liga ist eine Anmeldung erforderlich. Auf der Grundlage der Anmeldung werden Fahrer durch die Ligaleitung für die Teilnahme zugelassen. Die Anzahl der zugelassenen Fahrer richtet sich nach der in der Saisonplanung bekanntgegebenen Anzahl und Größe der Grids.

§ 1.1.2 Bei der Anmeldung vor Saisonstart ist außerdem die Teilnahme an der Preseason erforderlich. Dafür muss mindestens eine gewertete Runde auf dem Preseason-Server absolviert werden. Die Preseason wird in der Regel in einem Zweitraum von 2 Wochen durchgeführt und endet 2 Wochen vor dem ersten Event (Wertungslauf) der Saison.

§ 1.1.3 Aktive Fahrer der Vorsaison bekommen eine Wildcard und haben für die Saisonanmeldung eine Startplatzgarantie, sofern sie sich fristgerecht für die Saison anmelden (Wildcard-Frist). Eine Wildcard erhält, wer in der Vorsaison an maximal 2 Rennen nicht teilgenommen hat oder/und wer an mindestens 2 der letzten 3 Rennen aktiv teilgenommen hat. Aktiv teilgenommen hat ein Fahrer, der in Qualifikation und/oder Rennen mindestens eine gezeitete Runde gefahren ist.

§ 1.1.4 Eine Anmeldung während der Saison ist ebenfalls möglich. Sind nicht alle Plätze belegt, ist nach Zulassung durch die Ligaleitung ein direkter Einstieg möglich. Andernfalls existiert eine Warteliste (siehe Wartelistenreglung).

§ 1.2 Grideinteilung

§ 1.2.1 Die Liga besteht aus einer durch die Ligaleitung festgelegten Anzahl von Grids zu 28 - 36 Fahrern.

§ 1.2.2 Die Grideinteilung zum Saisonauftakt der Saison erfolgt gemäß dem Ranking der Preseason.

§ 1.2.3 Im weiteren Saisonverlauf erfolgt die Grideinteilung bei einem Event in Abhängigkeit vom Gesamtergebnis des vorangegangenen Events je Grid, wenn es mehrere Grids gibt. Dabei steigen die Fahrer auf den letzten 5 Gridplätzen ab und die Fahrer auf den Plätzen 1 bis 5 auf. Dieses Gridranking wird aus den Gesamtpunkten des Events einschließlich etwaigen Strafpunkten gebildet. Es spielt dabei keine Rolle, ob in einem Grid tatsächlich  alle Fahrer angetreten sind. Grundlage bildet hier die Grideinteilung des vorangegangen Events.

§ 1.2.4 Nichtteilnahme an einem Event führt immer zum Abstieg, wenn es mehrere Grids gibt. Eine Ausnahme bilden die Provisionals.

§ 1.2.5 Eine Absage bspw. wegen Urlaub oder Krankheit bzw. der Einsatz einer Provisional wird bei der Einteilung nicht berücksichtigt. Lediglich ein Ligaausstieg führt zum Nachrücken bei der Einteilung. Nachrücken bedeutet in diesem Fall, dass aus etwaigen tieferen Grids ein Fahrer mehr aufsteigt. Ins tiefste Grid rutscht ein Wartelistenfahrer nach. (Spezialfall siehe §1.2.7)

§ 1.2.6 Ein Absteigen aus dem tiefsten Grid ist nicht vorgesehen.

§ 1.2.7 Sollte es bei Auf- oder Abstieg zu Situationen kommen, bei denen 2 Fahrer gleich viele Punkte eingefahren haben, dann kommen folgende Tie-Breaker in der angegebenen Reihenfolge zum Einsatz: beste Einzelplatzierung im Rennen, Qualifying Rundenzeit, schnellste Rennrunde.

§1.2.8 Sollte es aufgrund einer zu geringer Fahrerzahl im gesamten Starterfeld zu einem deutlichen Ungleichgewicht der Fahrerzahlen in einem Gird und dem nächsthöheren Grid kommen, kann von der Ligaleitung eine Balancierung der Fahrerzahlen (Grid-Ausgleich) bei der Grideinteilung vorgenommen werden. Dabei werden folgende Richtlinien beachtet.

  • Sollten weniger als 28 Fahrer im unteren Gird gelistet sein, steigen weniger Fahrer ins nächst höhere Grid auf. Sollten auch im höheren Grid weniger als 28 Fahrer gelistet sein, wird das untere Grid bis auf 24 Fahrer reduziert. Weitere Abstufungen erfolgen bei 20 und gegebenenfalls bei 16 Fahrern im unteren Grid.
  • Darüber hinaus, kann die Ligaleitung besondere Anpassungen bei der Einteilung der Grids zur Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Attraktivität der Streamübertragung) vornehmen. Insbesondere können Grids bei entsprechend geringer Beteiligung zusammengefasst werden.

 

§ 1.3 Ausscheiden

§ 1.3.1 Ein Fahrer kann auf eigenen Wunsch aus der GTC ausscheiden.

§ 1.3.2 Ein Fahrer wechselt nach 2 entschuldigten Nichtteilnahmen auf die Warteliste. Ein Provisional (siehe § 1.8) zählt dabei nicht als entschuldigte Nichtteilnahme, kann also zusätzlich gezogen werden! Bereits nach der ersten unentschuldigten Nichtteilnahme je Saison scheidet der betreffende Fahrer aus dem Fahrerfeld aus. Dieses Ausscheiden kann genau ein Mal dadurch verhindert werden, dass der Fahrer bis spätestens Sonntag, 20:00 Uhr, nach dem betreffenden Event gegenüber der Rennleitung erklärt, dass er weiter teilnehmen möchte. Ein zweites unentschuldigtes Fehlen führt immer zum Ausschluss aus dem Fahrerfeld. Eine Absage der Rennteilnahme muss seitens des Fahrers durch Abmeldung im Portal bis zum Renntag 18:30 Uhr erfolgt sein. Auch Fahrer auf der Warteliste müssen absagen, falls sie am Renntag keine Zeit haben. Sollten sie aufrücken, aber unentschuldigt fehlen, gelten die Regelungen zur unentschuldigten Nichtteilnahme.

§ 1.3.3 Ein ausgeschiedener Fahrer behält seine Punkte und wird weiter in der Wertung geführt, wird aber nicht mehr bei der Grideinteilung berücksichtigt.

§ 1.3.4 Aus dem Grid ausgeschiedene Fahrer werden durch Fahrer der Warteliste ersetzt. Die Reihenfolge der Warteliste bestimmt die Reihenfolge des Nachrückens.   

 

§1.4 Die Warteliste

§1.4.1 Sollten Teilnahmeabsagen (siehe 1.3.2) für ein Rennen vorliegen, werden freie Startplätze im tiefsten Grid entsprechend aus der Warteliste aufgefüllt.

§1.4.2 Fahrer der Warteliste sind ebenfalls verpflichtet, sich vor einem Rennen abzumelden, falls ihnen die Teilnahme nicht möglich ist. Sollte ein Fahrer der Warteliste einen Startplatz bekommen, dann aber unentschuldigt nicht antreten, gilt § 1.3.2.

§1.4.3 Wartelistenfahrer werden normal im Fahrerfeld geführt, sind aber dort als Wartelistenfahrer markiert. Sie können somit auch eigene Skins hochladen. Jedoch dürfen sie nur auf den Server, wenn sie tatsächlich für das Rennen zugelassen wurden.

§1.4.4 Fahrer von der Warteliste können nicht aufsteigen.

 

§1.5 Gaststarter

Gaststarts sind für die regulären Serienrennen nicht möglich. An den Trainingsrennen kann jedoch jederzeit teilgenommen werden. Für die Trainingsrennen erfolgt eine separate Einzelanmeldung pro Event.

 

§ 1.6 Fahrzeugmodell

Bis zum Ende der PreSeason muss vom Fahrer das Fahrzeugmodell für die Saison bestimmt werden. Ein Fahrzeugwechsel ist ein Mal in der Saison möglich, jedoch nicht mehr für die letzten beiden Rennen. Die Liste der wählbaren Fahrzeuge ist der Ankündigung zu Saison im Forum zu entnehmen. 

 

§ 2 Teams

§ 2.1 Teamzusammensetzung

Ein GTC-Team besteht aus mindestens 2 und maximal 3 Fahrern. Bei größeren Teams dürfen und müssen Subteams gebildet werden.

§ 2.2 Fahrzeugmodell

Alle Fahrer eines (Sub-)Teams dürfen mit einem beliebigen Fahrzeugmodell fahren.

§ 2.3 Teamwechsel/-abgang/-beitritt

§ 2.3.1 Ein Wechsel des Teams bzw. der Beitritt zu oder der Abgang aus einem Team ist auch während der Saison möglich. Hierbei müssen die Meldefristen unter § 2.4 eingehalten werden.

§ 2.3.2 Ein taktischer Wechsel der Fahrer zwischen den Subteams eines großen Teams ist untersagt. Wechsel von Fahrern zwischen Subteams können in Ausnahme von der Ligaleitung genehmigt werden, wenn Fälle "höherer Gewalt" vorliegen. Das können z.B. längere Krankheiten oder längere Ausfälle (Wochen) des Internetzuganges eines Fahrers sein (z.B. durch Umzug).

§ 2.3.3 Wechselt ein Fahrer von einem Team in ein anderes, so bewirkt das eine Wertungssperre für ein Event. Der Fahrer kann dann beim kommenden Event nur Punkte für die Fahrermeisterschaft, aber nicht für sein neues Team einfahren. Das Gleiche gilt auch für den Wechsel eines Fahrers zwischen Subteams eines großen Teams bzw. Ersatzfahrer eines Teams.

§ 2.3.4 Erfolgt ein Fahrzeugmodellwechsel, so werden dem Fahrer beim ersten Event mit dem neuen Fahrzeug 20 Punkte abgezogen, aber nie mehr als er eingefahren hat.  

§ 2.3.5 Fahrer, die bei dem Event vor der Meldung zu keinem Team gehört haben, werden sofort mit in die Teamwertung einbezogen.

 

§ 2.4 Teammeldung

Die jeweilige Teamzusammensetzung muss um 18:30 Uhr am Renntag feststehen und in dem entsprechenden Thread im VR GTC Forum gemeldet worden sein. Teamänderungen, die nach dieser Meldefrist erfolgen, haben keine Auswirkungen auf die Wertung. Ändert sich die Zusammensetzung von Rennen zu Rennen nicht, ist keine erneute Meldung notwendig.

 

§ 3 Rennablauf

§ 3.1 Renntag

Die GTC wird donnerstags im 2-Wochen-Rhythmus ausgetragen. Organisierte GTC-Trainingsrennen finden jeweils am rennfreien Donnerstag vor dem Rennen statt. Eine Anmeldung dazu muss je Trainingsrennen im Portal erfolgen.

§ 3.2 Rennformat

Ein GTC Event besteht in der Regel aus einem 60-minütigen Rennen mit vorherigem Qualifikationstraining und einem Top-8-ShootOut. Außerdem können einzelne Läufe als Endurance-Events durchgeführt werden. Hierfür gelten gesonderte Rennbedingungen und ein veränderter Zeitablauf. Die Rennformate der Läufe einer Saison werden von der Ligaleitung in der Saisonankündigung bekannt gegeben.

§ 3.3 Zeitablauf

Zeitablauf für ein reguläres Event:

  • 19:30 - 20:30 Qualifikationstraining (Join Phase)
  • 20:30 - 20:45 Top-8-ShootOut
  • 20:30 - 21:30 Rennen (60 Minuten +  1 Runde)

Zeitablauf für eine Endurance-Event:

  • 19:30 - 20:15 Qualifikationstraining (Join Phase)
  • 20:15 - 20:30 Top-8-ShootOut
  • 20:30 - 22:00 Rennen (90 Minuten + 1 Runde)

Der zeitliche Ablauf ist stark an die technischen Möglichkeiten gekoppelt. Änderungen sind jederzeit möglich.

§3.4 Qualifikation

§3.4.1 Die Qualifikationssitzung wird in der Practice-Session durchgeführt, dauert in der Regel 60 Minuten und dient der Ermittlung der Startplätze ab Position 9 und der Bestimmung der für den Top-8-ShootOut qualifizierten Fahrer. In dieser Zeit kann jeder Fahrer so viele Runden fahren, wie es ihm möglich ist. Die schnellste seiner Runden ist ausschlaggebend für seine Startposition im Rennen oder die Teilname am Top-8-ShootOut.

§3.4.2 Besondere Regeln gelten ab der Minute 45:00 des Qualifikationstrainings: Ein Qualifikationsversuch besteht aus einer Out-Lap, einer oder mehrerer gezeiteter Runden und einer In-Lap. Das heißt, dass jeder Fahrer bei jedem Versuch immer wieder aus eigener Kraft zurück an seine eigene Box fahren muss. Ausgenommen ist das Sessionende. Ist also ein Fahrer während des Sessionendes noch auf der Strecke, zählt der Versuch als regulär beendet.

§3.4.3 Out-Lap  oder In-Lap dürfen nie schnellste Qualifikationsrunde sein. Ein Fahrer, der in Out-Lap oder In-Lap seine schnellste Qualifikationsrunde fährt, wird für die Qualifikation disqualifiziert, muss aus der Boxengasse starten und darf sich dem Feld nach dem Beginn der Einführungsrunde hinten anschließen. Dazu ist es ihm untersagt, in der Startaufstellung durch Klick auf das Lenkrad-Symbol in sein Fahrzeug einzusteigen.

§ 3.5 Rennstart

§3.5.1 Mit Beginn der Rennsession hat jeder Fahrer 4 Minuten Zeit, um in die Startaufstellung zu wechseln.

§3.5.2 Der Rennstart erfolgt fliegend.

§3.5.3 Ein fliegender Start läuft wie folgt ab:

  • Die Startaufstellung vor einem Rennen entspricht in der Regel einer sog. „LeMans“-Aufstellung. Wenn das aus technischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, ist mit der Aufstellung im Grid keine Bestimmung der Startseite verbunden.
  • Beim Verlöschen der Ampel setzt sich das Feld ein Fahrer nach dem anderen langsam in Bewegung. Es ist wichtig, dass jeder Fahrer zunächst seinen rechten Nebenmann losfahren lässt, bevor er selbst die Einführungsrunde beginnt.
  • Der Pole Man ist verantwortlich für das Tempo. Die Richtgeschwindigkeit beträgt 90 km/h mit einem Geschwindigkeitskorridor von 70-100 km/h. Bei engen Schikanen kann natürlich langsamer gefahren werden, Überschreitungen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h durch den Pole Man sind nicht erlaubt.
  • Gefahren wird Single File. Das heißt: Fahrer auf Pos 2 fährt hinter Pos 1. Dahinter dann Pos 3 usw., also ganz klar nacheinander! Der Abstand zum Vordermann darf 5 Wagenlängen nicht überschreiten.
  • Beschleunigungs- und Bremsversuche sind ebenso wie Überholen verboten. Schlangenlinien sind nur in der Single File Phase erlaubt.
  • Ab Punkt x (je Strecke von der Rennleitung festzulegen) geht der Pole Man auf eine Geschwindigkeit von 80 km/h und versucht diese möglichst gleichmäßig zu halten. Gleichzeitig wählt er seine Startseite.
  • Das Feld geht ohne Verzögerung auf Double File.  Abstände werden reduziert, Wedeln ist verboten. Der Fahrer an Position 2 geht auf die entgegengesetzte Startseite wie der Pole Man und fährt mit etwa einer halben Wagenlänge Überlappung neben diesen. Die folgenden Fahrer nehmen ihre Position ein, indem sie jeweils die andere Startseite in Relation zum Vordermann einnehmen.
  • Im DoubleFile dient der in der selben Startseite fahrende Vordermann zu Orientierung. Es ist verboten, Hintermänner durch zu großen Abstand zum eigenen Vordermann zu behindern. Der eigene Abstand zum Vordermann soll nicht mehr als eine Wagenlängen betragen.
  • Im Startbereich erfolgt die Freigabe des Rennens durch den Server per Server-Message "Go Go Go Go Go" am oberen Bildschirmrand. Es sind auch Apps mit optischem oder akustischem Startsignal verfügbar.
  • Sollte der Pole Man während der Einführungsrunde ausfallen, so übernimmt der Zweite der Qualifikation die Führung des Feldes mit allen Rechten und Pflichten.

§3.5.4 In der GTC erfolgt in der Regel eine automatische Sichtung der Startphase durch die Rennkommission (vgl. §6 des VR-Reglements). Der Bereich dieser automatischen Sichtung wird vor dem Rennen durch die Ligaleitung im jeweiligen Vorbereitungs-Thread im GTC-Forum angegeben. 

§ 3.6 Renntermine

Die Renntermine können dem Portal entnommen werden.

§ 3.7 Rennbedingungen

§3.7.1 Es wird mit konstantem Grip von 100% gefahren.

§3.7.2 Reifenverschleiß und Benzinverbrauch sind auf 100% eingestellt. 

§3.7.3 Der Schadenslevel wird auf 65% eingestellt.

§3.7.4 Wetterbedingungen werden durch die Ligaleitung pro Strecke festgelegt.

§3.8 Rennabbruch

§3.8.1 Bei technischen Problemen, die verhindern, dass der Rennablauf in dem unter §3.4 vorgegebenen Rahmen abläuft (Steam- oder Serverprobleme), wird die Ligaleitung bis spätestens 20:45 Uhr die Entscheidung über einen Rennabbruch treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Fahrer dazu verpflichtet, online zu bleiben und sich im Forum über die Entscheidung zu informieren.

§3.8.2 Kommt es während des Eventablaufes zu einem Serverabsturz oder vergleichbaren Schwierigkeiten, kann die Ligaleitung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt (nach der Qualifikation - erstes Rennviertel) einen Neustart noch am gleichen Abend ansetzen. In dem Fall sieht der veränderte Eventablauf wie folgt aus:

  • 0 Minuten Practice
  • 15 Minuten Qualifying (Gripplevel 100%)
  • Rennen

 

§3.9 Pflichtboxenstopp

§3.9.1 Während der 60 minütigen Rennsession muss zwingend ein Pflichtstopp absolviert werden. Während der 90 minütigen Rennsession eines Endurance-Events müssen mindestens 2 Pflichtstopps absolviert werden. Dazu muss man auf seinem Boxenplatz anhalten und mindestens 1 Liter tanken. Ein Reifenwechsel ist nicht Pflicht.

§3.9.2 Der Pflichtstopp darf frühestens in der ersten Rennrunde erfolgen. Das ist die Runde nach der Einführungsrunde. Somit darf der Pflichtstopp erst nach dem der Fahrer durch Überfahren der Startlinie auf der Rennstrecke die Einführungsrunde absolviert hat und demnach seine erste Rennrunde begonnen hat erfolgen. Reparaturstopps sind von dieser Regelung ausgenommen, zählen aber nicht als ausgeführter Pflichtstopp.

§3.9.3 Der Pflichtstopp darf nicht in der letzten Rennrunde eingelegt werden.

§3.9.4 Wird der Pflichtstopp ausgelassen, erhält derjenige Fahrer eine Zeitstrafe von 90 Sekunden.

§3.9.5 Die Einfahrt in die Boxengasse darf in der Qualifikation und im Rennen mit maximal 80 km/h erfolgen. Kontrolliert wird die Geschwindigkeit ab der Linie, wo der automatische Pitlimiter von Assetto Corsa eingeschaltet wird. Es gibt eine Toleranzzone bis 85 km/h, in der keine Strafe verhängt wird. Fahrer, die mit einer Geschwindigkeit zwischen 86 km/h und 100 km/h in die Boxengasse einfahren, erhalten eine Stop&Go-Strafe von 5 Sekunden. Fahrer, die mit einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h in die Boxengasse einfahren, erhalten eine Stop&Go-Strafe von 10 Sekunden. Stop&Go-Strafen müssen bis zum Rennende vollständig absolviert werden. Zweckmäßig ist natürlich das Absitzen unmittelbar nach dem Boxenstop.

§3.9.6 Wer eine verhängte Stop&Go-Strafe ignoriert, erhält für die Rennsession ein Zeitstrafe von 60 Sekunden. Wird eine Stop&Go-Strafe in der Qualifikation ignoriert, erfolgt die Disqualifikation für die Qualifikation. Die Disqualifikation für die Qualifikation wird auf das folgende Rennen, an dem der Fahrer teilnimmt, inform eine Qualifikationssperre übertragen. Im letzten Rennen, wenn eine Übertragung auf das Folgeevent nicht mehr möglich ist, erhält der entsprechende Fahrer eine Strafe von 16 SP.

§3.9.7 Sollte es beim Pflichtboxenstop zu einer Situation kommen, in der 2 Fahrer gleichzeig die Boxengasse verlassen wollen, so ist dem Fahrer, dessen Box in der Boxengasse weiter entfernt vom Boxenausgang liegt, die Vorfahrt zu gewähren. Diese Regelung entspricht der "unsafe release"-Regelung im realen Motorsport. Bei Nichtbeachtung wird ein mittleres bis schweres Vergehen verhängt.

§3.10 Nach dem Rennende

Jeder Fahrer ist dazu verpflichtet, sein persönliches Replay zu sichern.

 

§ 4 Wertung

§ 4.1 Wertungspunkte 

Die Wertungspunkte sind der Saisonankündigung im Forum zu entnehmen.

§ 4.2 Platzierungsgewichte

§ 4.2.1 Um einen spannenden Saisonverlauf zu gewährleisten werden Platzierungsgewichte verteilt. Das bedeutet, dass Fahrer mit guten Platzierungen zusätzliches Gewicht für das folgende Rennen bekommen und dass Fahrer mit schlechten Platzierungen dieses Zusatzgewichte wieder abbauen können. Die Be- und Entladung von Gewichten ergibt sich wie folgt:

Position          Platzierungsgewicht in kg
1 8
2 6
3 4
4 3
5 2
6 1
7 - 12 0
13 - 15 -2
16 - 18 -4
19 - 21 -6
ab 25 -8

 

§ 4.2.2 Das maximale Erfolgsgewicht, das ein Fahrer ansammeln kann, hat kein Limit. Das Erfolgsgewicht kann nicht negativ werden.

 

§ 4.3 Mindestrenndistanz

Punkte gemäß §4.1 erhält ein Fahrer nur, wenn der 80% der vorgegebenen Renndistanz absolviert hat. Dabei zählen nur vollständige Runden.

§ 4.4 Strafbare Sachverhalte / Strafpunkte / Strafkonto
 

§ 4.4.1 Definitionen

  • Ausschlussgrund: Ein Ausschlussgrund ist eine Handlung oder eine Abfolge von Handlungen, deren einziges oder deutlich überragendes Ziel es ist, das Rennen eines Konkurrenten unmittelbar und schwer zu stören, z.B. durch Herbeiführung eines Unfalls. Ein Ausschlussgrund führt immer zum Ausschluss aus der Liga.
  • Fehler: Ein Fehler ist die Ursache für einen Zwischenfall, der durch falsche Einschätzung der Rennsituation, zu hohes Risiko oder fehlerhafte Bedienung des Fahrzeugs durch den Fahrer entsteht und der zu einem Regelverstoß führt. Ein Fehler im Sinne des Reglements liegt nur dann vor, wenn eine mittelbare oder unmittelbare Schädigung der Mitstreiter resultiert und diese Schädigung maximal billigend in kauf genommen wird. Fehler können im Rahmen der Startsichtungen und nach Protest durch die REKO mit Fehlerpunkten (FlP) nach folgender Regel bewertet werden:

    0 FlP: kein Fehler
    2 FlP: geringfügiger Fehler
    4 FlP: deutlicher Fehler
    6 FlP: schwerer Fehler

 

§4.4.2 Proteste

§4.4.2.1 Protest gegen Mitstreiter

Kommt es während der Veranstaltungen zu Situationen, die ein Fahrer als protestwürdig ansieht, so kann er Protest einreichen. Hierzu wird auf dem Portal ein Protestformular vorgehalten.

§4.4.2.2 Recht auf Abgabe eines Protestes

Protestiert werden können alle Vorfälle, an denen der Protestierende beteiligt war. Die Sichtung von Replays nach Vorfällen, an denen der Protestierende während des Rennens nicht selbst beteiligt war, ist ausdrücklich nicht gestattet. Ebenso darf nicht auf der Grundlage von zufälligen Informationen - z.B. aus dem Stream oder aus dem Forum - Protest eingereicht werden.

§4.4.2.3 Protestwürdige und nicht protestwürdige Situationen

Als protestwürdige Situationen werden im Wesentlichen solche definiert, in denen der Protestgegner die strittige Situation durch sein Handeln entweder vorsätzlich zum Zwecke des eigenen Vorteils herbeiführt, oder die für ihn absehbaren Folgen seines Handelns zumindest billigend in Kauf nimmt. Ebenfalls als protestwürdig werden Situationen eingestuft, die durch offensichtlich mangelnde Übersicht über das umliegende Renngeschehen hervorgerufen werden. Als ausdrücklich nicht protestwürdig werden einfache Fahrfehler angesehen, deren Folgen durch den Fahrer erkennbar nicht vorsätzlich oder billigend in Kauf nehmend verursacht werden.

§4.4.2.4 Protest gegen Liga-Entscheidungen

Entscheidungen der offiziellen Organe, also der Administratoren oder der Rennkommission, sind endgültig und nicht anfechtbar. Eine Ausnahme bilden vom Reglement abweichende Entscheidungen der Rennleitung (siehe §1.3). Diese sind nach der Veranstaltung per Protest anfechtbar. Die Entscheidungen über solche Proteste werden nicht von REKO, sondern von der Rennleitung getroffen. Die REKO darf und soll jedoch in solchen Fällen beratend beteiligt werden.

§4.4.2.5 Gültigkeit eines Protestes

  • Form: Ein Protest ist über das offizielle Protestformular der GTC im Portal einzureichen. Die geforderten Angaben sind vollständig zu tätigen. Eine Schilderung des Vorganges aus der Sicht des Protestierenden ist nicht gestattet. Fehlerhafte oder fehlende Angaben, z.B. falscher Zeitstempel, falsches Rennen, falscher Protestgegner lassen den Protest immer ungültig werden.
  • Frist: Die Protestfrist startet am Tag nach dem Rennen ab 08:00 Uhr und endet nach 40 Stunden. Protestentscheidungen durch die Administratoren oder die Rennkommission sind, sofern nicht anders angegeben, unmittelbar nach Bekanntgabe gültig.

 

§4.4.3 Cutting

§4.4.3.1 Tracklimits

Die Rennstrecke wird jeweils auf beiden Seiten der Fahrbahn durch eine weiße Linie begrenzt; die Linien selbst sind noch Bestandteil der Strecke. Die Kerbs dagegen sind nicht Bestandteil der Rennstrecke im Sinne dieses Artikels. Die Fahrer dürfen die Rennstrecke innerhalb der weißen Linien auf der gesamten Breite nutzen. Das bedeutet, daß sich jederzeit mindestens ein Fahrzeugteil, hier bestimmt als ein Reifen, mindestens im klaren Kontakt mit der weißen Linie befinden muss. Befindet sich ein Fahrzeug mit allen vier Rädern außerhalb der weißen Linien gilt dieses grundsätzlich als Verlassen der Rennstrecke. Die Rennleitung kann je Strecke einzelne Stellen definieren, an denen die Rennstrecke maximal soweit verlassen werden darf, dass sich noch mindestens 2 Räder in Kontakt mit den Kerbs befinden. Andereseits kann  die Rennleitung die Streckenlimits bei Notwendigkeit enger definieren,  z.B. wenn dies durch die bauliche Anlage der Strecke notwendig und/oder  folgerichtig ist.

§4.4.3.2 Sichtung und Strafen

Cutting, auch systematisches Cutting, wird in der GTC nicht systematisch gesichtet. Davon unbenommen ist das Recht jedes Fahrers, Protest einzulegen, wenn er persönlich durch systematisches Cutting oder Cutting mit unmittelbarem Vorteil für den die Strecke verlassenden Fahrer, z.B. inform eines Überholmanövers, benachteiligt ist. Jeder einzelne Fahrer trägt die  volle und alleinige Verantwortung dafür, sich innerhalb der im §4.4.3.1  definierten Trackgrenzen zu bewegen.

§4.4.3.3 Auslassen von Streckenabschnitten

Das Auslassen ganzer Kurven, Kurvenkombinationen und Streckenabschnitte ist verboten, unabhängig davon, ob das Auslassen bewusst, durch einen Fahrfehler oder einen Unfall geschieht. Die Bewertung erfolgt immer als schweres Vergehen. Die Bestrafung wird dann nicht angewendet, wenn der betreffende Fahrer gewonnene Zeit und/oder Plätze sofort und unmittelbar zurückgibt. 

§4.4.3.4 Software

Ohne dass die in §4.4.3.2 beschriebene Verantwortung der Fahrer dadurch geschmälert oder aufgehoben wird, stellt die Rennleitung nach Verfügbarkeit und Eignung Software zur Verfügung, welche eventuelle Vorteile für einzelne Fahrer durch systematisches Cutting rückgängig macht. Es handelt sich hierbei nicht um eine automatische Bestrafung, sondern um eine Kompensation. Wenn durch die Kompensation mehr Zeit eingebüßt wird, als der Cut potenziell an Vorteil eingebracht hat, trägt dafür dennoch der Fahrer die Verantwortung. Die Software wird bereitgestellt, wie sie ist. Forderungen einzelner oder mehrerer Fahrer nach Veränderungen, Korrekturen, Abschaltung oder Ähnlichem werden nicht berücksichtigt. Gegen die von der Software gesetzten Grenzen oder auch Fehlfunktionen einschließlich des kompletten Ausfalls der Software ist kein Protest möglich.

 

§ 4.4.4 Strafpunkte

Strafpunkte, die durch die Rennkommission erteilt werden, werden vom Rennergebnis abgezogen.

§ 4.4.5 Strafpunkte werden im Strafkonto des Fahrers vermerkt. Der aktuelle Stand kann in der Wertung eingesehen werden. Erreicht das Konto eine gewisse Strafpunktanzahl, führt das zu einer Rennsperre. Dabei gelten folgende Regeln:

  • Mehr als 30 Punkte auf dem Strafkonto führen zu einer Rennsperre.
  • 2 straffreie Events führen zur Rücksetzung des Strafkontos.
  • Eine Nichteilname auf Grund einer Rennsperre reduziert das Strafkonto um 20 Punkte.
  • Sonstige Nichteilnahmen führen zu keiner Veränderung am Strafkonto.

§ 4.4.6 Schadenpunkte
Für die im Allgemeinen Reglement festgelegten Straftypen (vgl. § 5.3 VR-Regelment) werden die folgenden Strafhöhen in Schadenpunkten (SdP) festgelegt.

0 SdP: kein Schaden
1 SdP: Behinderung/Blechschaden - leichtes Vergehen laut VR-Reglement
2 SdP: ein Platz Verlust für einen Geschädigten - mittleres Vergehen laut VR-Reglement
3 SdP: mehrere Plätze Verlust für einen Geschädigten - schweres Vergehen laut VR-Reglement
4 SdP: Platzverluste für mehrere Geschädigte - schweres Vergehen laut VR-Reglement

Dabei erfolgt prinzipiell zunächst eine Beurteilung des Schadens. Wenn diese nicht möglich ist, z.B. weil durch einen Fehler kein Schaden verursacht wird, der Fehler aber dennoch strafbar ist (z.B. Überfahren der Boxenausfahrtlinie), erfolgt die Zuordnung der SdP nach VR-Reglement.

§4.4.7 Bonuspunkte
Der Verursacher eines Schadens kann durch Bonuspunkte (BnP) entlastet werden. Dafür beurteilt die REKO Bemühungen des Verursachers, den Schaden für den/die Geschädigten klein zu halten und Folgen zu vermeiden oder abzumildern. Dies kann z.B. durch Ausweichmanöver, Inkaufnahme eigener Nachteile u.ä. geschehen. Ein vollständiges Gentlemen’s Agreement, also die schnellstmögliche Zurückgabe aller gewonnenen Vorteile, wird mit der höchstmöglichen Anzahl an Bonuspunkten belohnt. Nur so kann auch eine Strafe u.U. vollständig vermieden werden. In allen anderen Fällen muss nach Anrechnung der Bonuspunkte mindestens 1 Strafpunkt für den Verursacher verbleiben.

0 BnP: keine entlastenden Umstände
1-3 BnP: entlastende Umstände
4 BnP: Genlemans Agreement 


§4.4.8 Arbeitsweise der REKO
Die REKO berechnet die Strafpunkte für Vorfälle in der Startsichtung und nach Protest nach folgender Formel:

(FlP x SdP) - BnP = SP

Nachdem alle REKOs ihre Wertung abgegeben haben, erfolgt eine Mittelwertbildung lediglich der je REKO vergebenen Strafpunkte. Das Ergebnis wird auf die nächste ganze Zahl gerundet.

4.4.9 Entscheidungsfreiheit der REKO
Jeder einzelne REKO ist in seiner Entscheidung über die Höhe der Fehlerpunkte keinerlei Rechenschaft pflichtig, weder innerhalb der REKO, noch gegenüber dem Bestraften oder der Allgemeinheit.

 

§ 4.4.10 Zusätzlich zu dem im allgemeinen VR-Reglement §5.3 festgelegten Strafen werden weiterhin die folgenden Strafen für den fliegenden Start festgelegt.

  1. Alle Fahrer haben sich an den Startablauf zu halten, der in § 3.5 dieses Reglements beschrieben wurde.
  2. Kommt es zu einem Unfall, Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug, Disconnect oder Port in die Box in der Einrollphase bei fliegenden Starts, so haben sich die betreffenden Fahrer hinten einzuordnen, sofern sie ihre Position im Startfeld und/oder die Strecke verlassen haben. Zudem haben alle Fahrer darauf zu achten, dass die Distanz zum Vordermann nicht größer als 5 Wagenlängen wird.

Es werden für die Startphase folgende Dinge in Bezug auf Bestrafung definiert

  1. Als Frühstart wird ein Vergehen definiert, bei dem ein Fahrer noch vor der Startfreigabe kontinuierlich um mehr mehr als 1 km/h je 1/10 Sekunde beschleunigt. Die Strafe für einen Frühstart beträgt 6 Strafpunkte zuzüglich aller durch den Frühstart bis zum ersten Anbremspunkt vorübergehend hinzugewonnen Punkte.
  2. Wenn ein Fahrer auf Grund von Problemen beim (Vor-)Start nicht anfährt, so ist dieser nicht zu bestrafen.
  3. Verwarnung bis leichtes Vergehen bei Abreißenlassen in der Einrollrunde beim fliegenden Start um mehr als 5 Wagenlängen.
  4. Leichtes bis mittleres Vergehen bei Nichteinhaltung der Position im Double File.
  5. Mittleres bis schweres Vergehen bei Nichteinhalten weiterer Vorgaben der Rennleitung.
  6. Unfälle in der Einführungsrunde werden, abhängig vom Umfang und den Auswirkungen, ebenso bewertet wie im Rennen selbst.
  7. Mittleres bis schweres Vergehen bei nicht hinten Einordnen nach Verlassen der Startposition/der Strecke durch Unfall, Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug, Disconnect oder Port in die Box.

§ 4.5 Eventwertung

Die Gesamtwertung eines GTC-Events ergibt sich aus der durch die Platzierung gewonnenen Punkten und nach Abzug etwaiger Strafpunkte.

§ 4.6 Teamwertung

Die Punkte der zwei besten Fahrer eines Teams des jeweiligen Events fließen in die Teamwertung ein.

§ 4.7 Gesamtwertung

§ 4.7.1 Jeder Fahrer hat ein Streichresultat. Das Event, bei dem er die wenigstens Punkte bekommen hat (abzgl. Strafpunkte), wird aus der Gesamtwertung gestrichen. Hat ein Fahrer bei seinem Streichresultat Strafpunkte erhalten, bleiben diese erhalten und werden nach wie vor von der Gesamtpunktzahl abgezogen. Hat ein Fahrer an einem Event nicht teilgenommen, ist das automatisch das Streichresultat.

§ 4.7.2 Der Fahrer mit der höchsten Gesamtpunktzahl nach Abschluss der Saison ist GTC-Meister. Die Gesamtpunkzahl ergibt sich aus der Summe aller erhaltenen Punkte abzüglich der Strafpunkte und abzüglich des Streichresultates. Sollte es zu einem Punktegleichstand bei den Top3 kommen, werden folgende Tie-Breaker in der angegebenen Reihenfolge angewandt:

1   Eventsiege

2   2. Plätze bei Rennen

3   3. Plätze bei Rennen

4   Pole Positions

5   weniger Strafpunkte

 

§ 4.7.3 Das Team mit der höchsten Gesamtpunktzahl nach Abschluss der Saison ist GTC-Team Meister. In der Teammeisterschaft gibt es keine Streichresultate.

 

§ 5 Wiederholungsrennen

§ 5.1 Bedingung und Termin

Sollte die Rennkommission und die Ligaleitung im Falle eines Protestes zu der Entscheidung kommen, ein Rennen zu wiederholen, findet dieses direkt am darauffolgenden Donnerstag des zu wiederholenden Rennens statt. Die Qualifikation wird ebenfalls wiederholt. Es wird ausschließlich das Rennen desjenigen Grids wiederholt, gegen dessen Austragung protestiert wurde. Sollte die Wiederholung ebenfalls scheitern, wird das komplette ursprüngliche Rennevent für alle Grids nicht gewertet.

§ 5.2 Teilnahme

Eine Teilnahme am offiziellen Renntermin ist Voraussetzung zur Teilnahme am Wiederholungsrennen. Eine Anwesenheit auf dem Server während der Joinphase am offiziellen Renntermin ist Voraussetzung zur Teilnahmeberechtigung am Wiederholungsrennen. Dieser Punkt entfällt nur bei Totalausfall oder Problemen mit dem Server/Lobby am offiziellen Renntermin während der Joinphase.

§ 5.3 Nichtteilnahme

Fahrer, die beim Wiederholungsrennen nicht anwesend sind, erhalten keine Punkte. War der Fahrer jedoch beim ursprünglichen Renntermin anwesend, wird das Rennen nicht als Nichtteilnahme gemäß § 1.3.2 gewertet.

 

§ 6 Cardesign Regeln

§ 6.1 Cardesign Pflicht

Alle Teilnehmer der GTC starten mit einem angepassten Cardesign. Dieses ist rechtzeitig vor Teilnahme am ersten Rennen im Portal über den Fahrermanager hochzuladen. Rückt ein Fahrer aus der Warteliste für ein Rennen nach, so kann er mit einem der GTC-Standardautos fahren.

§ 6.2 Designvorgaben

Das Design soll sich an der im Motorsport üblichen Gestaltung von GT-Fahrzeugen orientieren. Es muss ein deutlicher Hauptsponsor auf dem Auto zu erkennen sein. Nebensponsoren sind erlaubt. Auch die Gestaltung des Autos im Teamdesing (Das Team selber als Hauptsponsor) ist erlaubt. Grundsätzlich sollte der Hauptsponsor mit dem GTC Carset Admin abgestimmt werden. Dieser teilt auch die Startnummern zu und fällt die letzte Entscheidung über die Zulassung eines Designs.

§ 6.3 Templates

Bei der Erstellung eigener Designs sind die von der Ligaleitung gestellten Templates zu benutzen.

§ 6.3.1 Die in diesen Templates als unveränderlich gekennzeichneten Elemente müssen unverändert bleiben. Ein eventueller Seriensponsor, sowie der Verweis auf den Virtual Racing e.V. (virtualracing.org) dürfen nicht von den Seiten der Fahrzeuge entfernt werden. Ebenso verpflichtend ist die seitliche Platzierung von mindestens einer Nummerntafel pro Seite. Die Größe der Nummerntafeln darf nicht verändert werden, der Ort der Platzierung ist frei wählbar.

Zusätzlich dürfen optional weitere, frei skalierbare Nummerntafeln auf Dach, Motorhaube und/oder Heck platziert werden.

§ 6.3.2 Bei anderen Elementen wie dem Fahrernamen oder der Fahrzeugnummer darf zwar der Inhalt aber nicht die Form geändert werden. So darf weder Font noch Fontgröße geändert werden. Bei kurzen Namen kann der Vorname ausgeschrieben werden bei langen ist er abzukürzen.

§ 6.3.3 Fahren alle Fahrer eines Teams mit dem gleichen Design, dann müssen sich die Autos an sichtbaren Stellen (zum Beispiel Außenspiegel, Seitenschweller, Lüftungsgitter) farblich unterscheiden. Die Umrandung der Startnummer kann auch zu diesem Zweck genutzt werden.

 

§ 6.4 Rechte und Copyrights

Mit dem Hochladen des Carfiles sichert der Fahrer der VR zu, dass er die Rechte an sämtlichen verwendeten Logos besitzt bzw. die Erlaubnis zu deren Nutzung. Der Einreicher eines Designs verzichtet bei Einreichung auf jedwede Rechte am Design zugunsten der Virtual Racing e.V..

§ 6.5 Startnummern

Die Fahrzeugnummer wird von der Ligaleitung zugeteilt. Im Normalfall entspricht die Startnummer der Endplatzierung der Vorsaison. Bei neuen Fahrern werden die Nummern fortlaufend nach dem Ergebnis der Preseason vergeben. Die Startnummer 1 wird nur an den Sieger der vorherigen Saison vergeben.

 

§ 6.6 Carfiles

Ein Cardesign besteht aus (mindestens) folgenden Dateien:
livery.png (Bild der Startnummer, 48x48 Pixel)
preview.jpg (Vorschaubild des Autos, 1024x576 Pixel)
ui_skin.json (Textdatei mit Fahrername, Startnummer usw.)
Die ui_skin.json hat folgende Struktur
{
"skinname": "GTC{x}_###_VN",
"drivername": "Vorname Name",
"country": "Land",
"team" : "Teamname",
"number": ###
}


{x}: ist die Saisonnummerierung in arabischen Ziffern
###: ist die dreistelligen Startnummer


xxxxxxxx.dds
Der Name der Datei ist abhängig vom Fahrzeug. Bitte den Namen beim Speichern des PSD-Templates ins DDS-Format beibehalten.

Alle Dateien sind in eine ZIP-Datei mit dem Namen GTC{x}_###_VN.zip zu packen (x Saisonnummer, ### Startnummer als dreistellige Zahl, V Anfangsbuchstabe Vorname, N Anfangsbuchstabe Nachname). Alle Dateien sollen direkt in dem Zip sein und sich nicht in Unterverzeichnissen befinden. Die Datei ist im Fahrermanager des VR-Portals hochzuladen. Nach der Kontrolle und Freigabe durch den GTC Paint Admin kann das Design über SimSync von allen GTC-Piloten geladen und installiert werden.

 

 

 

 
     
   

 

 

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